Vereinsgründung
Vereinsziele
Heuerlingshaus
Kulturscheune
Ortschaft
Kurpark
Umgebung
Satzung

Nutzungbedingungen

Der Heimatverein Rothenuffeln verfügt mit dem Heuerlingshaus und der Kulturscheune über zwei multifunktional nutzbare Versammlungsstätten.

Beide Gebäude werden ausschließlich vom Heimatverein für seine satzungs-gemäßen Zwecke, insbesondere die Förderung der Heimatgeschichte und Heimatpflege und durch die Durchführung kultureller Veranstaltungen, genutzt.

Kooperationsveranstaltungen mit anderen Vereinen/ Initiativen und Institutionen sowie mit Körperschaften des Öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinde Hille, Kreis Minden-Lübbecke) sind möglich, wenn sie den satzungsgemäßen Zwecken des Heimatvereins entsprechen.

In Kooperation mit dem Standesamt der Gemeinde Hille stellt der Heimatverein Rothenuffeln nach Absprache seine Kulturscheune als Trauzimmer zur Verfügung.

Eine Vermietung der Gebäude an Dritte ist ebenso ausgeschlossen wie eine Nutzung der Räumlichkeiten des Heimatvereins für private oder gewerbliche Zwecke (Familien- oder Betriebsfeiern etc.).

Zum Wohle der Ortschaft Rothenuffeln unterstützt der Heimatverein am Gemeinwohl orientierte Aktivitäten anderer örtlicher Vereine, Initiativen und Institutionen, z.B. durch die Überlassung von Ausrüstungsgegenständen (Zelte, Bierzeltgarnituren, Geschirr etc.) gegen eine Entleihgebühr.

Mitglieder des Heimatvereins können von dieser Regelung auch für private Zwecke Gebrauch machen. Die Höhe der Gebühren wird vom Vorstand festgelegt.

Eine Überlassung von Ausrüstungsgegenständen des Heimatvereins für gewerbliche Zwecke ist ausgeschlossen.





Eröffnung der Kulturscheune